MSDS für Glimmerblatt-Download

Jun 08, 2022


DATENBLATT ZUR MATERIALSICHERHEIT

 

                                                                                 

 

1.      Stoff-/Zubereitungs- und Firmenidentifikation

1.1   Produktname: Glimmerblatt / Glimmerrohr

1.2   Produktverwendung: elektrisches und thermisches Isolationsmaterial

1.3   Lieferant: Hangzhou Weshare Import&Export Co., Ltd.

        RM 908 Einheit 2 GEBÄUDE 1-1, JinTong International GEBÄUDE Nr. 113

        Huayuangang-Str. Hangzhou China

        Telefon: 86 186 5882 7883   Telefax: 86 571 5683 9236

 

2.      Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

2.1   Chemische Natur: Glimmer, Siliziumbindung

 

 

3.      Gefahrenkennzeichnung

Keiner

 

4.      Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1   Einatmen: nicht zutreffend

4.2   Augenkontakt: nicht zutreffend

4.3   Hautkontakt: nicht zutreffend

4.4   Verschlucken: Erbrechen herbeiführen

4.5   Sonstiges: keine

 

5.  Maßnahmen zur Bekämpfung von Feuern

5.1 geeignete Löschmittel: Sprühwasser, CO2, ...

5.2 ungeeignete Löschmittel: keine.

5.3 Besondere Expositionsgefahren:     keiner.

5.4 Besondere Ausrüstung für Feuerwehrleute: keine.

5.5   andere Empfehlungen: keine.

 

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: nicht anwendbar.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen: nicht zutreffend.

6.3 Reinigungsmethoden: nicht zutreffend.

Verweis auf die Punkte 8 und 13

 

7. Handhabung und Lagerung

7.1 Handhabung:  keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7.2 Lagerung:   Trocken lagern.

 

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

8.1 Technische Schutzmaßnahmen: siehe auch Punkt 7

8.2 Personenschutz: nicht erforderlich, sofern keine Staubbildung auftritt

- Atemschutz: nicht erforderlich

- Handschutz: - nicht erforderlich

-Augenschutz: nicht erforderlich

- Hautschutz: Vor dem Essen und vor dem Rauchen Hände waschen

- Hygienemaßnahmen: Vor Staub durch Sägen, Bohren schützen

 

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

 

9.1 körperliche Form:

Aussehen: fest (Blätter) Geruch: keiner

Farbe: hell bis dunkel

ph: neutral

 

9.2 Sicherheitsparameter:

- Siedepunkt/Siedebereich: nicht zutreffend

- Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht anwendbar

- Flammpunkt Entzündlichkeit (fest, gasförmig): nicht anwendbar

-Selbstentzündlichkeit: nicht zutreffend

Explosionseigenschaften: nicht anwendbar

Brandfördernde Eigenschaften: Beim ersten Kontakt mit extrem hohen Temperaturen können sich sehr wenige Gase aus dem Bindemittel kurzzeitig entzünden.

Dampfdruck: nicht anwendbar

relative Dichte: 2,0 bis 2,5 kg/dm3

Wasserlöslichkeit: unlöslich

Fettlöslichkeit: nicht anwendbar

anderes Datum:

Dampfdichte: nicht anwendbar

Mischbarkeit: nicht anwendbar

Verdunstungsrate: nicht anwendbar

Viskosität: nicht anwendbar

 

 

10. Stabilität und Reaktivität

10.1 Stabilität: Das Bindemittel erfährt Zustandsänderungen bei etwa 250 Grad. 10.2 Reaktivität

- zu vermeidende Bedingungen: keine.

- zu vermeidende Materialien: keine.

- Gefährliche Zersetzungsprodukte: CO2, CO, Sio2 aus Bindemittel.

Bei Sauerstoffmangel entstehen als Zwischenprodukte geringe Mengen Formaldehyd und dessen Polymerisationsprodukte.

 

11. Ökologische Informationen

11.1 Verhalten in Gewässern

Mobilität: unbekannt.

Bioakkumulationspotenzial: unbekannt.

12.2 Persistenz

Abbaubarkeit Das Material zersetzt sich allmählich in seine Bestandteile.

12.3 Ökotoxizität:

aquatische Toxizität: unbekannt.

Boden: unbekannt.

 

12. toxikologische Angaben

12.1 Verzögert und sofort auftretende Wirkungen bei kurz- und langzeitiger Exposition gegenüber Produkt/Stoff:   Glimmerstaub.

- Hautkontakt : Glimmerstaub kann zu Reizungen führen.

- Augenkontakt : Glimmerstaub kann zu Reizungen führen.

- Einatmen: Glimmerstaub kann zu Reizungen führen.

- Verschlucken: Glimmerstaub kann zu Reizungen führen

 

12.2 Zusatzinformationen: LC50: -LD50

 

 

13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Entsorgung des Stoffes/der Zubereitung:

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich, es gelten staatliche, bundesstaatliche oder lokale Vorschriften.

13.2 Entsorgung kontaminierter Verpackungen:

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

13.3 Abfallrechtliche Bestimmungen der Gemeinde:

-

In ihrer Abwesenheit:

Nationale oder regionale Bestimmungen können in Kraft sein

 

14. ANGABEN ZUM TRANSPORT

KEINER

 

15. VORSCHRIFTEN

15.1 Einstufung und Kennzeichnung keine. enthält:

Symbole: keine.

R-Sätze: keine.

S-Sätze: keine.

15.2 Nationale Maßnahmen:

15.3 Weitere Angaben: keine.

 

16. SONSTIGE INFORMATIONEN

- Trainingsberatung:

- empfohlene Verwendungen und Einschränkungen: - weitere Informationen:

- Quellen:

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem besten Wissen zum angegebenen Zeitpunkt. Die Informationen sind möglicherweise nicht vollständig oder richtig. Der Nutzer bleibt für die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften vollumfänglich verantwortlich.

Dieses Sicherheitsdatenblatt ersetzt alle früheren Versionen.

 


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